
Vertragsinhalte
Zu Beginn eines Mietverhältnis wird ein schriftlicher Mietvertrag über die Anmietung der Stellplätze in Ulrichs Großgaragen geschlossen. Vertragsbestandteile sind in der Regel:
Zweck der Nutzung
- Art der eingelagerten Fahrzeuge oder der eingelagerten Gegenstände bzw. Waren.
Dauer des Mietverhältnisses
- Beginn des Mietverhältnisses. Gegebenenfalls Befristung.
- Mindest-Mietdauer: 4 Monate.
Mietzahlung
Die Mietpreise für die Maxi-Garagen betragen:
- Typ A 155,00 € Netto pro Monat (Brutto: 184,45 € inkl. MwSt.)
- Typ B 170,00 € Netto pro Monat (Brutto: 202,30 € inkl. MwSt.)
- Typ C 140,00 € Netto pro Monat (Brutto: 166,60 € inkl. MwSt.)
- Typ D 310,00 € Netto pro Monat (Brutto: 368,90 € inkl. MwSt.)
- Die Mietpreise für die XXL-Garagen erfragen Sie bitte beim Vermieter Ulrich Jung.
- Zu entrichten sind die Brutto-Mietpreise plus 10,00 € Strom zzgl. MwSt. (bzw. plus 20,00 € Strom zzgl. MwSt. beim Maxi-Typ D)
- Es gilt eine monatliche Vorauszahlung auf das vom Vermieter angegebene Konto.
Übernahme und Rückgabe der Mietsache
- Bei der Anmietung wird ein Übergabeprotokoll über den aktuellen Zustand der Garage angefertigt.
- Bei der Rückgabe wird der Zustand durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten.
- Die Menge der ausgehändigten Schlüssel wird protokolliert und ist bei bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben.
Kaution
Pflichten des Mieters bei der Einlagerung von Kraftfahrzeugen
- Die Garage ist bei Abwesenheit des Mieters immer abzuschließen.
- Der Mieter hat die angemietete Garage sauber und trocken zu halten.
- Verschmutzungen – z.B. des Garagenbodens durch Betriebsstoffe – sind auf Kosten des Mieters sofort zu beseitigen.
- Auf Reparatur- und Lackierarbeiten sowie Motor- und Unterbodenarbeiten ist zu verzichten.
- Es ist Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen, z.B. beim Anlassen des Motors oder anderen Geräuschbildungen.
- Die Lüftungsanlagen der Garagen sind freizuhalten.
- Nutzung von Autoradios oder Ähnlichem nur bei geschlossenen Wagentüren bzw. -fenstern.
- Beachten der Garagenhofordnung
Sicherheitsvorschriften
- Verzicht auf Rauchen, offenes Feuer oder offenes Licht in der Garage.
- Ein laufender Motor bei geschlossenem Garagentor ist verboten.
- Feuergefährliche Stoffe oder leicht verderbliche Waren dürfen nicht gelagert werden.