Inhalte des Garagenmietvertrags
Zu Beginn eines Mietverhältnis wird ein schriftlicher Mietvertrag über die Anmietung der Stellplätze in Ulrichs Großgaragen geschlossen. Vertragsbestandteile sind ...
Zweck der Nutzung
- Art der eingelagerten Fahrzeuge.
Dauer des Mietverhältnisses
- Beginn des Mietverhältnisses. Gegebenenfalls Befristung
- Mindest-Mietdauer: 1 Monat
- Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende
- Bearbeitungsgebühr: 100,00 €, wenn Mietdauer unter 1 Jahr
Mietzahlung
- Die Preise variieren je nach Garagentyp.
- Es gilt eine monatliche Vorauszahlung auf das vom Vermieter angegebene Konto.
- Licht und Elektrizität gehören zur Grundausstattung der Garage. Der über einen Zähler erfasste Verbrauch an Strom wird verbrauchsabhängig abgerechnet.
- In der Nettomonatsmiete sind bereits Stromkosten in Höhe von € 10,00 enthalten. Von diesen Stromkosten in Höhe von 10,00 €/mtl. entfallen derzeit 1€/mtl. auf die Zählergebühr sowie weitere 9,00 € auf den individuellen Stromverbrauch des Mieters. Einen Mehrverbrauch über die inkludierten Stromkosten hinaus kann der Vermieter gegenüber dem Mieter abrechnen, wobei er dem Mieter lediglich den Mehrverbrauch und die auf diesen Mehrverbrauch entfallenden Kosten darzulegen hat. Eine Nachzahlung wird nur bei einem deutlich höheren Mehrverbrauch fällig.
Übernahme und Rückgabe der Mietsache
- Bei der Anmietung wird ein Übergabeprotokoll über den aktuellen Zustand der Garage angefertigt.
- Bei der Rückgabe wird der Zustand durch ein Abnahmeprotokoll festgehalten.
- Die Menge der ausgehändigten Schlüssel wird protokolliert und ist bei bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Vermieter zurückzugeben.
Kaution
- 3 Netto-Monatsmieten
Pflichten des Mieters bei der Einlagerung von Kraftfahrzeugen
- Die Garage ist bei Abwesenheit des Mieters immer abzuschließen.
- Der Mieter hat die angemietete Garage sauber und trocken zu halten.
- Verschmutzungen – z.B. des Garagenbodens durch Betriebsstoffe – sind auf Kosten des Mieters sofort zu beseitigen.
- Auf Reparatur- und Lackierarbeiten sowie Motor- und Unterbodenarbeiten ist zu verzichten.
- Es ist Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen, z.B. beim Anlassen des Motors oder anderen Geräuschbildungen.
- Die Lüftungsanlagen der Garagen sind freizuhalten.
- Nutzung von Autoradios oder Ähnlichem nur bei geschlossenen Wagentüren bzw. -fenstern.
- Beachten der Garagenhofordnung
Sicherheitsvorschriften
- Verzicht auf Rauchen, offenes Feuer oder offenes Licht in der Garage.
- Ein laufender Motor bei geschlossenem Garagentor ist verboten.
- Feuergefährliche Stoffe oder leicht verderbliche Waren dürfen nicht gelagert werden.